Wie man in der Schweiz sein Gastrecht verwirkt: Eine Exkursion ans Bezirksgericht Arbon

Ein rund 30-jähriger Mann steht vor den Schranken des Bezirksgerichts Arbon. Die Liste der ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Delikte ist lang: Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Nötigung, Geldfälschung und in Umlauf setzen falschen Geldes. Ihm drohen eine Freiheitsstrafe und ein Landesverweis.

Beitrag von Regula Zoller Schepers

Die Schülerinnen und Schüler des dritten Schwerpunktfachkurses Wirtschaft und Recht erlebten bei ihrem Besuch im Bezirksgericht Arbon auf anschauliche und sehr beeindruckende Weise, wie das Schweizer Rechtssystem funktioniert.

Zunächst wurden sie vom Gerichtsschreiber in den Fall eingeführt. Anschliessend konnten Sie der Gerichtsverhandlung beiwohnen. Dabei wurde der Angeklagte zu den ihm vorgeworfenen Sachverhalten befragt und sein Verteidiger hielt das Plädoyer. Während der Urteilsfindung durch das Gericht musste die Klasse draussen warten. In dieser Pause wurde fleissig darüber diskutiert, wie das Urteil wohl ausfallen möge. Bei der anschliessenden Urteilsverkündung hielten alle den Atem an – der Angeklagte wurde in erster Instanz zu einem Jahr Freiheitsstrafe und zu einem fünfjährigen Landesverweis verurteilt. Im Anschluss an die Urteilsverkündung bekamen die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, dem Gericht Fragen zu stellen: Wann muss der Verurteilte die Haftstrafe antreten? Was passiert, wenn der Verurteilte sich ins Ausland absetzt? Warum ist keine Polizei im Gericht anwesend? Wann spricht man im Zusammenhang mit einer Ausschaffung von einem Härtefall? In welchen Fällen dürfen Videoaufnahmen als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren herangezogen werden?

Diese abschliessende Fragerunde half, das vom Gericht gefällte Urteil einzuordnen und nachzuvollziehen. Das durch die Verhandlung geweckte Interesse war gestillt und es wurde Zeit fürs Mittagessen.